Haben Sie eine Straftat, z.B. eine Körperverletzung, beobachtet und sind als Zeugin vor Gericht geladen? Vielleicht sind Sie auch selbst verletzt worden, z.B. bei einer Vergewaltigung, einem Überfall oder bei einer Entführung, und Sie möchten oder müssen nun als Geschädigte vor Gericht aussagen.
Oder stehen Sie gerade vor der Entscheidung, strafrechtliche Schritte einzuleiten, und fragen sich:  Werden sie mir glauben? Was passiert nach der Anzeige? Was werden andere, die davon erfahren, über mich denken?

Nach der Strafanzeige und der polizeilichen Vernehmung vergeht häufig einige Zeit, ohne dass die (verletzten) ZeugInnen erfahren, wie es mit dem Strafverfahren weitergeht. Eines Tages kommt dann plötzlich der Termin der Hauptverhandlung.

Die Gerichtsverhandlung ist für die meisten Frauen, Mädchen und Jungen, die Gewalt erlebt haben, eine verunsichernde Situation, denn sie wissen nicht, wie eine Hauptverhandlung im Strafgericht wirklich abläuft. Vieles kann beängstigend sein: z.B. die Vorstellung, den Täter wiederzusehen und vor ihm und den anderen Personen im Gerichtssaal über das, was passiert ist, zu berichten. Viele haben Angst davor, Fragen über die Einzelheiten der Gewalttat(en) beantworten zu müssen, an die sie sich vielleicht gar nicht mehr so genau erinnern können.







Abbildung aus: BMJ (2004):
Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen.

mit freundlicher Genehmigung des Ateliers Hauer und Dörfler, Berlin


Ob vor der Entscheidung einer Anzeigenerstattung oder schon kurz vor dem Gerichtstermin - ist es zu jedem Zeitpunkt hilfreich, eigenes Wissen über das weitere Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und den Prozessablauf zu erlangen. Das Sichvertrautmachen mit den Gegebenheiten eines Strafverfahrens führt zu Klarheit, zum Abbau von Ängsten und zu persönlicher Sicherheit. Dies wird den nächsten Schritt und besonders den Auftritt in der Hauptverhandlung erleichtern.

AHGATA bietet auch Unterstützung für ZeugInnen, die als nicht unmittelbare Opfer der Gewalt in ein (straf-)gerichtliches Verfahren involviert sind, z.B. PartnerInnen, KollegInnen, FreundInnen oder Angehörige. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Gewalthandlungen gegen oder zwischen nahestehenden Personen, z.B. ihre Eltern(teile), miterlebt haben und darüber vor einem Strafgericht sprechen müssen, benötigen qualifizierte Begleitung in ihrer Rolle als ZeugInnen im Prozess.

Darüber hinaus können Beteiligte in Zivilverfahren, z.B. wegen Mobbings am Arbeitsplatz, in Erbschaftssachen oder familienrechtlichen Angelegenheiten, unsere Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen, um sich für den Prozess zu stärken.

Bitte beachten Sie, dass die psychosoziale Beratung und die Begleitung der (verletzten) ZeugInnen bei AHGATA eine Ergänzung zur rechtlichen Beratung und juristischen Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ist. Nur über die Nebenklagevertretung bzw. den Zeugenbeistand können alle Opferrechte im Verfahren in Anspruch genommen und alle gewünschten Opferschutzmaßnahmen angewendet werden.