Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist kostenlos.
Die Kosten für die Beratung und Begleitung im Prozess für erwachsene Zeuginnen richten sich nach Art und Umfang der Inanspruchnahme. Der Preis je Stunde ist einkommensabhängig. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
Für Frauen in besonders schwierigen sozialen Lebenslagen kann die Übernahme der Kosten (oder ein Zuschuss) beim Sozialamt beantragt werden (§ 67 ff. SGB XII). Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Für die Sozialpädagogische Prozessbegleitung minderjähriger Zeuginnen und Zeugen können die Kosten auf Antrag vom Jugendamt übernommen werden (§ 27 i.V.m § 30, 31, 35/a oder 41 SGB VIII).
Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung,
die wir gemeinsam besprechen können.
