Unser Ziel ist es, Frauen, Kinder und Jugendliche, die als Opfer und ZeugInnen von Gewaltdelikten im Gerichtsprozess auftreten müssen oder wollen, auf ihrem Weg durch das gesamte Strafverfahren professionell zu begleiten.
Dabei ist uns wichtig, dass auch diejenigen unsere Leistungen in Anspruch nehmen können, die nicht selbst über ausreichendes Einkommen zur Finanzierung der Prozessbegleitung verfügen und für die auch keine öffentliche Stelle kurzfristig die Kosten übernimmt. Die derzeit seitens öffentlicher Stellen in Berlin und Brandenburg bereitgestellten Mittel reichen vor allem in schwierigen und langwierigen Verfahren nicht aus, um den realen Hilfebedarf der (verletzten) ZeugInnen zu decken.

Um allen Frauen, Mädchen und Jungen, die mit dem Wunsch nach Vorbereitung und Begleitung durch das Strafverfahren zu uns kommen, bedürfnisgerechte Hilfe anbieten zu können, sind wir auf Unterstützung aus der Zivilgesellschaft angewiesen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Einmalspende oder einer regelmäßigen Zuwendung unterstützen.
Natürlich können Sie Ihre Spende auch verschenken. Gern schicken wir Ihnen eine Dankeskarte, auf Wunsch mit persönlicher Widmung.

Wenn Sie ganz konkret helfen und einer einzelnen Frau, einem Mädchen oder einem Jungen die Prozessbegleitung bei AHGATA ermöglichen wollen, haben Sie die Möglichkeit, SupporterIn zu werden. mehr Informationen zu unserem Support-Projekt ... 
 

Unsere Bankverbindung:
AHGATA –Hilfe für die Zeugin gUG
Kontonummer 1224300
Bank für Sozialwirtschaft
Bankleitzahl 100 205 00

Online-Spenden
Mit dem Spendenformular der Bank für Sozialwirtschaft haben Sie die Möglichkeit, jederzeit und sicher online zu spenden. Klick hier...

Spendenabzugsfähigkeit
Wir sind eine gemeinnützig anerkannte Organisation. Sie haben somit die Möglichkeit, den Spendenbetrag bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe einzusetzen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Spenden in Höhe von bis zu 20% der jährlichen Gesamteinkünfte können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für Förderbeiträge bis zu 200,- EUR genügt dem Finanzamt ein Zahlungsbeleg (Kontoauszug). Auf Wunsch senden wir Ihnen ab einer Spende von 20,- EUR eine Spendenbescheinigung zu; teilen Sie uns dazu bitte Ihre Adresse mit.